Feyand

Erklärung der Begriffe:
Instandhaltung, Inspektion, Wartung und Instandsetzung

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Instandhaltung:

Die Instandhaltung von Übertragungs- und Empfangszentralen für Alarmmeldungen umfasst alle Maßnahmen zur Bewahrung und Wiederherstellung des Sollzustandes sowie zur Feststellung und Beurteilung des Ist Zustandes vom jeweiligen System.

Die Instandhaltung umfasst die Inspektion, die Wartung und die Instandsetzung. Diese Aktivitäten sind viermal jährlich in etwa gleichen Zeitabständen durchzuführen.
Die Instandhaltung nach VDE DIN 0833 Teil 1 und VdS Richtlinie 2153 wird durch eine lückenlose Anlagendokumentation unterstützt.


Inspektion:

Die Inspektion umfasst alle Maßnahmen zur Feststellung und Beurteilung des Ist Zustandes vom jeweiligen System. Es ist die bestimmungsgemäße Funktion der gesamten Anlage zu prüfen und zu dokumentieren. In der Regel erfolgt die Inspektion einer Alarmempfangs-einrichtung nach VdS Richtlinie 2153 einmal pro Quartal über das gesamte Jahr verteilt.


Wartung:

Die Wartung umfasst alle Maßnahmen zur Bewahrung des Sollzustandes vom jeweiligen System. Dazu sind am Tage der Wartung Anlagenteile zu pflegen, zu justieren bzw. abzugleichen. Dazu gehört auch das Auswechseln von Anlagenteilen und Bauelementen (z.B. Batterien) nach Ablauf der Nutzungsdauer. Alle Arbeiten sind nach Vorgabe des Herstellers zu dokumentieren und falls erforderlich Messprotokolle zu erstellen. In der Regel erfolgt die Wartung einer Alarmempfangseinrichtung nach VdS Richtlinie 2153 einmal pro Jahr.


Instandsetzung:

Die Instandsetzung umfasst alle Maßnahmen zur Wiederherstellung des Sollzustandes vom jeweiligen System. Die Instandsetzungen sind unverzüglich nach dem Feststellen von unzulässigen Abweichungen vom Sollzustand am jeweiligen System durchzuführen. Alle Instandsetzungen sind im Wartungsprotokoll zu dokumentieren.


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